(gültig ab dem 2. Halbjahr 2019/2020)
Zeit vor dem Unterricht
Die Schule wird an Schultagen spätestens um 7.00 Uhr geöffnet. Mitgeführte Fahrzeuge werden auf den im Raumplan ausgewiesenen Plätzen abgestellt.
Aus Aufsichtsgründen halten sich die Schüler/innen der 5. bis 9. Jahrgangsstufe bis 7.45 Uhr in den beiden Aulen im Erdgeschoss auf. Ab 7.45 Uhr begeben sich die Schüler/innen sowie die Lehrkräfte in die jeweiligen Unterrichtsräume.
Schüler/innen der 10. bis 12. Jahrgangsstufe können bei angemessenem Verhalten bereits vor 7.45 Uhr in ihre Klassenzimmer bzw. Kursräume gehen und sorgen bis zum Eintreffen der Lehrkraft eigenverantwortlich für Ordnung und Disziplin. Fachräume sind zu dieser Zeit noch nicht zugänglich
Unterricht
Unterrichtsbeginn:
Der reguläre Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Das Sekretariat wird zu Beginn der 1. Stunde informiert, falls Schüler/innen unentschuldigt fehlen.
Ist eine Klasse bzw. ein Kurs zu Beginn einer Unterrichtsstunde ohne Lehrkraft, so wird dies nach spätestens 5 Minuten im Lehrerzimmer bzw. Konrektorat gemeldet.
Unterrichtszeit:
Die Schüler/innen der 10. bis 12. Jahrgangsstufe stehen in nicht vertretenen Stunden unter eigener Aufsicht. Sie halten sich in dem für diese Stunde vorgesehenen Unterrichtsraum oder in den im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen auf, nicht jedoch in Fach- und Displayräumen. Sie haben sich ruhig zu verhalten und den Unterricht in den anderen Klassen nicht zu stören. Nur sie dürfen das Schulgelände während der nicht vertretenen Stunden und der daran angrenzenden Pausen verlassen. Bei entfallenden Randstunden gemäß Vertretungsplan besteht für die davon betroffenen Schüler/innen in allen Jahrgangsstufen keine Anwesenheitspflicht auf dem Schulgelände, sie können jedoch die im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche nutzen.
Unterrichtsende:
Am Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde ist die Sitz- und Tischordnung gemäß dem in jedem Klassenzimmer ausliegenden Sitzplan wiederherzustellen. Außerdem müssen die Fenster geschlossen und die Räume in einen ordentlichen Zustand gebracht werden. Das vollständige Öffnen und Schließen von Fenstern liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Lehrkräfte. Gegebenenfalls ist der jeweilige Unterrichtsraum abzusperren.
Nach Unterrichtsschluss halten sich die davon betroffenen Schüler/innen in den im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen auf oder verlassen das Schulgelände.
Pausen
Vormittagspausen:
Die 1. Pause dauert von 9.25 bis 9.45 Uhr und die 2. Pause von 11.15 bis 11.30 Uhr. Die Unterrichtsräume der Jahrgangsstufen 5 bis 9 sowie die Fachräume werden nach der 2. und nach der 4. Unterrichtsstunde abgesperrt. In beiden Pausen halten sich die Schüler/innen der 5. bis 9. Jahrgangsstufe auf einem der zwei Pausenhöfe bzw. in der großen oder kleinen Aula auf. Sie dürfen während dieser Pausen das Schulgelände nicht verlassen. Schüler/innen der 10. bis 12. Jahrgangsstufe halten sich in den im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen oder in ihren Klassenzimmern auf, nicht jedoch in Gängen sowie in Fach- und Displayräumen. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie das Schulgelände in den Pausen verlassen (s.o.). Wegen der Unfallgefahr sind das Herumrennen, das Fußballspielen (Ausnahme: kleiner Pausenhof) und das Schneeballwerfen im gesamten Schulbereich verboten. Das Rauchverbot gilt auch für die im Sichtbereich der Schule liegenden angrenzenden Straßen. In der 2. Pause stehen die Lehrkräfte den Schüler(inne)n für Gespräche zur Verfügung.
Mittagspause:
Die Unterrichtsräume der Jahrgangsstufen 5 bis 9 und die Fachräume werden auch nach der 6.Unterrichtsstunde abgesperrt. Im Zeitraum von 13.00 bis 13.45 Uhr wird jegliche Form der Verpflegung in der Mensa bzw. Cafeteria und nicht in den Unterrichtsräumen eingenommen. Abgesehen von dem in der Mensa angebotenen Essen ist lediglich der Verzehr von Essen, das Schüler/innen selbst von Zuhause mitgebracht haben, gestattet. Gerichte, die von Anbietern außerhalb der Schule (z. B. Pizzaservice) gekauft bzw. geliefert werden, dürfen auf dem Schulgelände nicht verzehrt werden.
Schüler/innen der offenen Ganztagsschule halten sich in der Mittagspause auf dem Schulgelände auf. Alle anderen Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 bis 9 nutzen die im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche oder verlassen das Schulgelände.
Schüler/innen der 10. bis 12. Jahrgangsstufe können nach dem Mittagessen unter der Voraussetzung, dass Ordnung und Sauberkeit gewahrt werden, ihre Klassenzimmer bzw. Gruppenräume als Aufenthaltsräume nutzen. Das Reinigen der Zimmer hat jedoch Vorrang und dem Reinigungspersonal ist Gelegenheit dazu zugeben.
Das Sitzen auf den Fensterbänken bei geöffneten Fenstern ist wegen der Unfallgefahr strengstens untersagt. Der Betrieb von Elektrogeräten, die als Wärmequelle genutzt werden (z. B. Elektroherd, Kaffeemaschine, Wasserkocher, etc.), ist in den Aufenthaltsräumen und -bereichen der Schule nur unter Aufsicht einer Lehrkraft bzw. des pädagogischen Personals gestattet.
Zeit nach dem Unterricht
Die Schule wird ab 17.00 Uhr abgeschlossen. Für VHS–Kurse stehen die Räumlichkeiten im orangen Flügel zur Verfügung. Hierfür gelten besondere Schließzeiten.
Das gesamte Schulgelände und der Sichtbereich der Schule – insbesondere die an das Schulgelände angrenzenden Straßen – sind für alle Schülerinnen und Schüler eine rauchfreie Zone. Die Ordnung zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist Teil der Hausordnung.
Unterschriften des Schulforums
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