Skip to main content
Humanistisches, Sprachliches, Naturwissenschaftlich-technologisches, Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (HG, SG, NTG, WWG)

Hausordnung am Gymnasium Donauwörth

(gültig im Schuljahr 2022/23)

Zeit vor dem Unterricht

Die Schule wird an Schultagen spätestens um 7.00 Uhr geöffnet. Fahrzeuge werden auf den im Raumplan ausgewiesenen Plätzen abgestellt.

Aus Aufsichtsgründen halten sich die Schülerinnen und Schüler bis 7.45 Uhr in den beiden Aulen im Erdgeschoss auf. Ab 7.45 Uhr begeben sie sich in die jeweiligen Unterrichtsräume.

Unterricht

Unterrichtsbeginn:

Der reguläre Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Das Sekretariat wird zu Beginn der 1. Stunde durch eine von der Lehrkraft beauftragte Schülerin bzw. einen beauftragten Schüler informiert, falls Mitschülerinnen und -schüler unentschuldigt fehlen.

Ist eine Klasse, eine Gruppe oder ein Kurs zu Beginn einer Unterrichtsstunde ohne Lehrkraft, so wird dieser Umstand nach spä­testens fünf Minuten im Lehrerzimmer bzw. Konrektorat durch einen Klassensprecher bzw. eine Klassensprecherin gemeldet.

Unterrichtszeit:

Der Vertretungsplan auf den Monitoren im Schulhaus ist zu beachten und durch dafür ausgewählte Schülerinnen und Schüler am Tag vorher und vor Unterrichtsbeginn bekannt zu geben. Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden.

Die Schülerinnen und Schüler der 10. bis 12. Jahrgangsstufe stehen in nicht vertretenen Stunden unter eigener Aufsicht. Sie halten sich in den im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen auf. Nur diese Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während der nicht vertretenen Stunden und der daran angrenzenden Pausen verlassen. Bei entfallenden Randstunden vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn und nach dem tatsächlichen Unterrichtsschluss besteht für die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler in allen Jahrgangsstufen keine Anwesenheitspflicht auf dem Schulgelände, sie können jedoch die im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche nutzen.   

Unterrichtsende:

Am Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde ist die Sitz- und Tischordnung gemäß dem in jedem Klassenzimmer ausliegenden Sitzplan wiederherzustellen. Außerdem müssen die Fenster geschlossen und die Räume in einen ordentlichen Zustand gebracht werden. Das vollständige Öffnen und Schließen von Fenstern liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Lehrkräfte. Der jeweilige Unterrichtsraum ist von Lehrkräften bzw. sonstigem pädagogischen Personal abzusperren. 

Nach dem regulären Unterrichtsschluss halten sich die davon betroffenen Schülerinnen und Schüler in den im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen auf oder verlassen das Schulgelände.

Pausen

Vormittagspausen:

Die 1. Pause dauert von 9.25 bis 9.45 Uhr und die 2. Pause von 11.15 bis 11.30 Uhr. Die Unterrichtsräume werden nach der 2. und nach der 4. Unterrichtsstunde abgesperrt. In beiden Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der 5. bis 9. Jahrgangsstufe auf einem der zwei Pausenhöfe auf. Sie dürfen während dieser Pausen das Schulgelände nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler der 10. bis 12. Jahrgangsstufe halten sich in den im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen auf, nicht jedoch in Gängen und Unterrichtsräumen. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie das Schulgelände in den Pausen verlassen (s.o.). Wegen der Unfallgefahr sind das Herumrennen, das Fußballspie­len (Ausnahme: kleiner Pausenhof) und das Schneeballwerfen im gesamten Schulbe­reich verboten. In der 2. Pause stehen die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern für Gespräche zur Verfügung. 

Mittagspause:

Alle Unterrichtsräume werden spätestens nach der 6. Unterrichtsstunde abgesperrt. Im Zeitraum von 13.00 bis 13.45 Uhr wird jegliche Form der Verpflegung in der Mensa bzw. Cafeteria eingenommen. Abgesehen von dem in der Mensa angebotenen Essen ist lediglich der Verzehr von Essen, das Schülerinnen und Schüler selbst von Zuhause mitgebracht haben, gestattet. Gerichte, die von Anbietern außerhalb der Schule (z. B. Pizzaservice) gekauft bzw. geliefert werden, dürfen auf dem Schulgelände nicht verzehrt werden. 

Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Jahrgangsstufe, die die offene Ganztagsschule bzw. einen Förder- oder Wahlunterricht am Nachmittag besuchen, halten sich in der Mittagspause auf dem Schulgelände auf. Alle anderen Schülerinnen und Schüler nutzen die im Raumplan ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche oder verlassen das Schulgelände.

Das Sitzen auf den Fensterbänken bei geöffneten Fenstern ist wegen der Unfallgefahr strengstens untersagt. Der Betrieb von Elektrogeräten, die als Wärmequelle genutzt werden (z. B. Elektroherd, Kaffeemaschine, Wasserkocher, etc.), ist in den Aufenthaltsräumen und -bereichen der Schule nur unter Aufsicht einer Lehrkraft bzw. des pädagogischen Personals gestattet. 

Zeit nach dem Unterricht

Die Schule wird ab 17.00 Uhr abgeschlossen. Für VHS–Kurse stehen die Räumlichkeiten im orangen Flügel zur Verfügung. Hierfür gelten besondere Schließzeiten.

Das gesamte Schulgelände und der Sichtbereich der Schule – insbesondere die an das Schulgelände angrenzenden Straßen – sind für alle Schülerinnen und Schüler eine rauchfreie Zone. Die schulischen Vorgaben zur Nutzung der EDV-Einrichtung, des Internets und privater mobiler Endgeräte sowie sonstiger digitaler Speichermedien sind Teil der Hausordnung. 

Unterschriften des Schulforums

Schulleiter
gez. K. Auinger

Lehrervertreter
gez. Chr. Hornung

Schülervertreter
gez. J. Miehling

Elternvertreter
gez. A. Lechner

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.